Wer im Ausland leben, studieren oder arbeiten möchte, braucht nicht selten von seinen Personenstandsurkunden, Zeugnissen oder anderen Dokumenten „beglaubigte Übersetzungen“, d. h. Übersetzungen mit einem Bestätigungsvermerk (Beglaubigungsvermerk).
Die in der Praxis häufig verwendete Bezeichnung „beglaubigte Übersetzung“ ist genau genommen unzutreffend, da anders als bei einer beglaubigten Abschrift oder bei der öffentlichen Beglaubigung einer Urkunde wird nicht die Übereinstimmung mit dem Original bzw. die Echtheit der Unterschrift bestätigt.
Eine Übersetzung mit Bestätigungsvermerk (Beglaubigungsvermerk) umfasst dagegen den angefertigten Übersetzungstext sowie eine schriftliche Bestätigung (Beglaubigung) der Übersetzerin bzw. des Übersetzers, dass der Ausgangstext richtig und vollständig übersetzt wurde. Durch diesen Vermerk, unter den die Unterschrift der Übersetzerin bzw. des Übersetzers sowie ein Stempel- oder Siegelabdruck zu setzen ist, wird die Übersetzung mit einer besonderen Glaubwürdigkeit versehen und für den Rechtsverkehr, d.h. für die Vorlage bei ausländischen Behörden und sonstigen Dritten, zweckentsprechend angefertigt.
Übersetzungen mit Bestätigungsvermerk dürfen nur von gerichtlich ermächtigten (beeidigten) Übersetzern angefertigt werden, weil nur diese über die amtliche Erlaubnis verfügen.
Wer seitens einer Behörde oder einer anderen öffentlichen Instanz die Aufforderung bekommt, eine "beglaubigte" Übersetzung vorzulegen, sich in der Übersetzungsbranche jedoch nicht auskennt, sieht sich oft einem ganzen "Wald" an verwirrenden Begrifflichkeiten gegenüber. Da ist die Rede von "ermächtigten, "vereidigten", öffentlich bestellten", "allgemein ermächtigten" Übersetzern etc. Da die Angelegenheiten der Übersetzer und Dolmetscher von den Ländern reguliert werden, sind die Begrifflichkeiten unterschiedlich, die Bedeutung aber ist die gleiche.
Eine „einfache Übersetzung“ muss keine speziellen Formerfordernisse erfüllen. Diese Art Übersetzungen werden insbesondere bei technischen Texten (z. B. Bedienungsanleitungen) benötigt. Eine beglaubigte Übersetzung hingegen darf nur von beeidigten bzw. ermächtigten Übersetzern vorgenommen werden. Bei beglaubigten Übersetzungen werden nach der Übersetzung des Textes noch ein Beglaubigungsvermerk, der Siegel des Übersetzers und seine Unterschrift hinzugefügt.
Alina Brockelt - Übersetzungen polnisch - deutsch